Wie viele Dolmetscher arbeiten für die Europäische Union? In diesem Blogartikel verraten wir Ihnen nicht nur die Antwort und interessante Fakten, sondern geben Ihnen auch Einblicke in unsere Erfahrungen als professionelle Dolmetscher für die EU.
Dolmetscher im Europäischen Parlament
Bei den Sitzungen von EU-Kommission, -Rat und -Parlament ist die Mehrsprachigkeit ausgeprägt.
Die Einteilung der Dolmetscher-Teams für verschiedene Sprachen und bei parallel organisierten Sitzungen ist daher kompliziert und exakt geplant.
1) Wie viele Dolmetscher beschäftigt die EU?
Mit 24 Amtssprachen sowie über 4.000 Dolmetschern und Dolmetscherinnen sind die EU-Institutionen mit Abstand der weltweit größte Arbeitgeber für Sprachexperten im Konferenzdolmetschen.
2) Welche Voraussetzungen erfüllen EU-Dolmetscher?
Um für das Europäische Parlament, die Europäische Kommission oder den Europäischen Gerichtshof zu arbeiten, muss ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen werden. Voraussetzung hierfür ist ein abgeschlossenes Studium z. B. der Masterstudiengang „Konferenzdolmetschen“ sowie das Bestehen von zwei Akkreditierungstests (Simultan- und Konsekutivdolmetschen) vor einem Zulassungsausschuss.
3) Feste und freie Dolmetscher bei der EU
Etwa 30 % der Simultandolmetscher und Simultandolmetscherinnen haben Beamtenstatus in der EU. Doch auch unter den Freiberuflern gibt es große Unterschiede: Ein Teil lebt in Brüssel oder Luxemburg und arbeitet freiberuflich (fast) ausschließlich für die Europäische Union. Andere arbeiten sowohl auf dem allgemeinen Markt als auch für die Institutionen und leben nicht unbedingt an den Standorten Brüssel, Luxemburg oder Straßburg. Sie wurden durch einen Akkreditierungstest geprüft.
Verdolmetschung im professionellen Setting
Arbeitsumgebung und Planungsaufwand
In vielen Gebäuden der Europäischen Union gibt es fest installierte Kabinen für das Simultandolmetschen.
Die technische Ausstattung ist exzellent und die Dolmetscher und Dolmetscherinnen arbeiten in Zweier- oder Dreierteams. Das bedeutet, dass z. B. im Plenum des Europäischen Parlaments pro Sitzung jeweils 72 Experten tätig sein können, die gleichzeitig in 24 verschiedene Sprachen dolmetschen.
Die Sprachendienste der EU-Behörden sind bei der Einteilung der Dolmetsch-Teams bestrebt, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments ihre Arbeit in einer der 24 Amtssprachen durchführen können und alle ihre eigene Muttersprache sprechen und hören.
Mit einem hohen Planungs- und Organisationsaufwand soll sichergestellt werden, dass in jedem der vielen Sitzungsräume – in denen gleichzeitig beraten und diskutiert wird – die Sprachkombination verfügbar ist, die jeweils benötigt wird.
EU-Arbeitsbedingungen für Dolmetscher
Die konkreten Arbeitsbedingungen der EU-Konferenzdolmetscher sind für die Beamten vertraglich geregelt und für Freiberufler durch ein Rahmenabkommen festgelegt. Dieses Abkommen wird, ebenso wie etwa die Rahmenabkommen mit den Vereinten Nationen, der NATO oder der Europäischen Weltraumorganisation, durch den internationalen Konferenzdolmetscherverband AIIC (Association Internationale des Interprètes de Conférence) ausgehandelt. Die dort festgelegten Standards sind nicht nur für die EU-Institutionen an sich richtungsweisend, sondern weithin für alle Auftraggeber und Sprach-Dienstleister in Europa.
Kaum eine andere Organisation, Unternehmen oder Verband hat genug Gewicht, allgemeine Arbeitsbedingungen für Dolmetsch-Leistungen festzuschreiben.
Besonders schwierig ist es für die große Mehrheit der Konferenzdolmetscher und Konferenzdolmetscherinnen, die auf dem nicht-institutionellen Markt (Unternehmen, NGOs, Verbände, Regierungsebenen) ihre Konditionen und Arbeitsbedingungen für jeden neuen Einsatz aushandeln müssen.
Da kann es sehr hilfreich sein, die EU-Vertragsbedingungen als Grundlage zu verwenden. Denn auch die großen Berufsverbände der Dolmetscher wie die AIIC können lediglich Empfehlungen abgeben und keine verbindlichen Bedingungen festlegen.
EU-Ferndolmetschen zu Pandemie-Zeiten
Die Disruption – alternativ: Der Ausnahmezustand
Die Pandemie beschleunigte den Übergang in die virtuelle Welt, der sich seit langem schon abgezeichnet hatte. Mit den notwendigen Veränderungen wurde schnell deutlich, wie schwierig es ist, die richtigen Standards für virtuelle mehrsprachige Kommunikation zu definieren.
Beispielhaft: das Europäische Parlament: Mit der Entscheidung, die Arbeit zu keinem Zeitpunkt der Corona-Krise komplett einzustellen, hat das Europäische Parlament eine Vorreiterrolle eingenommen.
Der Pandemie-Modus wurde als Ausnahmezustand definiert und gestaltet. Das bedeutete zunächst, dass einige Personen wie Abgeordnete, Mitarbeiter, Techniker und Dolmetscher vor Ort im Parlamentsgebäude sein mussten und viele andere virtuell dazugeschaltet werden sollten. Das selbstverständlich unter strikter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Regeln.
RSI-Dolmetschen ist ein Kraftakt
Neue Technik in alten Räumen, neue Plattformen, eingeschränkte Versorgung vor Ort, Abstandwahrung usw. Für unsere Dolmetscher und Dolmetscherinnen bedeutete das:
- arbeiten in Einzelkabinen
- stark schwankende Audio- und Videoqualität
- kein direkter Kontakt und keine Absprachen mit Kollegen und Kolleginnen möglich
- kein Aufenthalt im Gebäude erlaubt
- Reisebeschränkungen
- usw.
Das positive Fazit aus dieser Zeit: Es hat funktioniert! Die Parlamentsarbeit wurde nicht unterbrochen und die Sprachprofis haben durch die vielen neuen Erfahrungen wichtige Zusatzkompetenzen erlangt.
Zoom-Fatigue – die negativen Folgen des Ferndolmetschens
Fachdolmetscher und Fachdolmetscherinnen wissen jetzt aus eigener Erfahrung und aus verschiedenen Studien, dass die virtuelle Arbeitsform im RSI-Modus „Ferndolmetschen“ nicht nur anstrengend und psychisch wie physisch sehr belastend ist, sondern dass sie auch unserer Gesundheit geschadet hat.
Bei so vielen verschiedenen Faktoren, die diesen Ausnahmezustand geprägt haben, fragt man sich, was denn genau für EU-Dolmetscher und Dolmetscherinnen so schädlich war.
Dabei kommen viele Dinge zusammen. Selbstverständlich hat die Arbeits- und Gesundheitsbelastung immer eine persönliche Komponente, aber es gibt durchaus objektive Faktoren: Wenn man lange und oft schlechte Audioqualität verarbeiten muss, wird unsere (Hör-)Gesundheit beeinträchtigt. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Sprachspezialisten und erklärt u.a. den pandemie-geprägten Begriff der „Zoom-Fatigue“.
Doch was jetzt? Was können wir dagegen tun? Was braucht es, um die physische und psychische Gesundheit von Dolmetschern zu schützen?
Ausblick: Remote-Dolmetschen für EU-Institutionen
Zunächst ist es nötig, genau zu definieren, was eine gute Audioqualität überhaupt ist. Und zwar in einer Form, die messbar und nachvollziehbar ist – was bisher nicht gelungen ist.
Hilfreich wäre es, verständlich darzulegen, warum Dolmetscher und Dolmetscherinnen eine bessere Audioqualität benötigen als reine Zuhörer. Eine schlechte oder unzureichende Qualität der Originalaudio- und/oder Videoübertragung muss kognitiv kompensiert werden. Dieser Prozess bindet allerdings Kapazitäten, die zum Dolmetschen gebraucht werden.
Die Anstrengung steigt, weil man beim Ferndolmetschen nicht alle kognitiven Kapazitäten für den Verdolmetschungsprozess nutzen kann:
- kurzfristig ermüdet man deutlich schneller
- langfristig führt das zu Schäden wie Hörverlust, Tinnitus, Burnout usw.
Das alles bringt Simultandolmetscher nicht nur in gesundheitliche Gefahr, sondern beherbergt darüber hinaus das Risiko, über kurze oder lange Zeit arbeitsunfähig zu werden.
In den Europäischen Institutionen gibt es hierzu bereits viel Bewegung, um die Arbeitsbedingungen an die veränderte Situation beim Ferndolmetschen anzupassen. Sowohl von betroffenen Dolmetschern und Dolmetscherinnen als auch von den Institutionen selbst als Arbeitgeber.
Als Vertretung aller professionellen Dolmetscher begleitet der Verband AIIC diese Entwicklung aufmerksam und kritisch.
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