Gesundheitsschutz von Dolmetschern in der Corona-Krise

Empfehlungen der AIIC-Region Deutschland zum Gesundheitsschutz von Dolmetscher*innen während der Corona-Krise

Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020:

„Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.“

Social Distancing‘ in Zeiten von Corona kann und darf nicht bedeuten, dass mehrsprachige Kommunikation vollständig zum Erliegen kommt. Im Gegenteil: gerade in Krisenzeiten muss der Austausch mit Gesprächspartnern auch anderer Sprachkulturen ermöglicht werden.

So waren wir als AIIC-Verband an der Entwicklung technischer Lösungen, z.B. des „Ferndolmetschens“ beteiligt und können interessierten Kundengruppen hier mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Aber auch Gesundheitsstandards stehen hoch auf unserer Prioritätenliste. Schließlich wollen wir in Zeiten von Corona auch unseren Mitgliedern ein sicheres und gesundes Arbeiten ermöglichen.

In Anlehnung an Regierungsvorgaben und unterstützt durch den Technischen Ausschuss des Internationalen Berufsverbands der Konferenzdolmetscher AIIC, weist der Vorstand der AIIC Region Deutschland auf folgende Richtlinien hin:

  1. Dolmetscher dürfen sich zu beruflichen Zwecken weiterhin in der Öffentlichkeit bewegen und ggf. einen Arbeitsplatz an einem Ort außerhalb ihrer Wohnung aufsuchen.
  2. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Dolmetschern ist stets auch in der Dolmetschkabine einzuhalten. Geeignete Kabinen, die allen geltenden ISO-Normen entsprechen, können in Absprache mit Technikanbietern zur Verfügung gestellt werden.
  3. Alternativ können andere Räumlichkeiten genutzt werden, die die wesentlichen Kriterien der ISO-Normen erfüllen (u.a. Beleuchtung, Be- und Entlüftung, Temperaturregelung sowie Akustik und Schalldämmung).
  4. Sämtliche potentiellen Kontaktoberflächen (Tisch/Arbeitsfläche, Dolmetschkonsole, Ohrpolster/Ohrkissen, Mikrofonkapseln, Verkabelung, Türgriffe etc.) sind vor dem Einsatz wirksam zu desinfizieren bzw. durch desinfizierte Einheiten zu ersetzen.
  5. Und zu guter Letzt – Abstand zwischen Dolmetschern und allen anderen Teilnehmern ist stets zu gewährleisten. Damit wir hoffentlich in nicht allzu ferner Zukunft wieder wie gewohnt zusammenarbeiten können!

Sollten aufgrund der Räumlichkeiten die o.g. Bedingungen nicht umgesetzt werden können, bietet sich eine „kontaktlose Lösung“, z.B. das sogenannte Ferndolmetschen an. AIIC hat folgende Leitlinien für das Ferndolmetschen erstellt.

Dieses Dokument enthält Orientierungshilfen für Arbeitssituationen, in denen sich die Dolmetscher/innen nicht im selben Raum wie die Redner und das Publikum befinden.

Das PR-Team

Jeremy Groves
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