Welche Kosten fallen bei einem Dolmetscheinsatz an? Diese Frage beschäftigt viele Auftraggeber. Die kurze Antwort vorweg: Das hängt von der Art und Dauer des Auftrags ab. Mit welchen Honoraren für Dolmetscher und Technik Sie rechnen müssen und was Sie dafür erwarten dürfen, das erfahren Sie hier.
Tagespauschalen variieren zwischen 900 und 1.400 Euro netto
Konferenzdolmetscher in Deutschland stellen für ihre Leistung in der Regel Tagessätze in Rechnung. Marktübliche Pauschalen bewegen sich zwischen 900 und 1.400 Euro netto pro Dolmetscher und Tag. Die genaue Summe hängt von der Fachlichkeit und Schwierigkeit des Auftrags sowie dem Vorbereitungsaufwand ab. Für das Flüsterdolmetschen vom Italienischen ins Russische wird vermutlich ein höherer Tagessatz fällig als für einen Simultandolmetscher für Englisch und Deutsch.
Das Honorar umfasst dabei nicht nur die reine Dolmetschleistung am Tag der Veranstaltung, sondern auch die Vorbereitung: Der Dolmetscher oder die Dolmetscherin wird sich im Vorfeld sehr genau in das Thema der Veranstaltung einarbeiten, Fachinformationen sowie die Terminologie recherchieren, Präsentationen durcharbeiten und vieles mehr. Oft beansprucht die Vorbereitung ähnlich viel Zeit wie der Einsatz selbst. Ist ein Dolmetscheinsatz besonders vorbereitungsintensiv, kann die Vorbereitungszeit auch separat veranschlagt werden.
Je nach Ort der Veranstaltung und Technikbedarf kommen zu dem eigentlichen Arbeitshonorar entsprechende Nebenkosten hinzu: Findet die Veranstaltung zum Beispiel nicht am Berufswohnsitz des Dolmetschers statt, fallen zusätzlich Reisekosten an. Fragen Sie etwa einen Dolmetscher mit Berufswohnsitz Hamburg für eine Veranstaltung in Düsseldorf an, übernehmen Sie als Auftraggeber die Kosten für die An- und Abreise nach Düsseldorf – entweder als Pauschale oder gegen Vorlage der Reisebelege.
Weitere mögliche Nebenkosten im Überblick
1) Wird die Reisezeit vergütet?
Wenn der Konferenzdolmetscher bereits am Vortag anreisen und/oder am Folgetag abreisen muss und diese Zeit nicht für andere Aufträge nutzen kann, vereinbaren Auftraggeber und Dolmetscher in der Regel eine Pauschale für die Reisezeit. Diese Zeitaufwandspauschale wird auch „Approche“ bzw. „Déproche“ genannt.
2) Wer zahlt für Verpflegung und Unterkunft?
Ein weiterer Kostenpunkt bei einer Veranstaltung, die nicht am Berufswohnsitz des Dolmetschers stattfindet, sind Verpflegung und Unterkunft. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Der Auftraggeber übernimmt die Kosten gegen Beleg, oder der Dolmetscher stellt pauschal ein Tagegeld in Rechnung.
3) Wie wird der beratende Dolmetscher bezahlt?
Beratende Dolmetscher übernehmen die gesamte organisatorische Abwicklung rund um die Verdolmetschung. Sie sind Ansprechpartner für sämtliche Fragen, organisieren das Dolmetscherteam und beraten bei der Dolmetsch-Technik. Für diese Leistung stellen sie ein gesondertes Honorar in Rechnung, das je nach Aufwand bzw. Veranstaltungsbedingungen (Technik, Sprachen, Team etc.) variieren kann.
4) Was ist, wenn die Verdolmetschung auch anderweitig genutzt wird, etwa im Internet oder Fernsehen?
Das Produkt einer Verdolmetschung ist in der Regel sozusagen „für den unmittelbaren Verzehr“ bestimmt. Wird die Verdolmetschung aufgezeichnet und nachträglich genutzt oder im Fernsehen oder Radio übertragen, oder zusätzlich im Internet gestreamt, spricht man von einer weiteren Verwertung. Die Rechte zur weiteren Verwertung einer Dolmetschleistung werden meist gesondert vergütet.
5) Was kostet die Technik?
Wer nicht nur die Verdolmetschung, sondern auch die erforderliche Konferenztechnik benötigt, beauftragt meist beratende Dolmetscher. Diese arbeiten mit verschiedenen Technikanbietern zusammen, holen Angebote ein und nehmen die Dolmetsch-Technik mit in das Angebot auf. Das Angebot umfasst somit auch:
- die Anmietung der gesamten technischen Ausstattung, die je nach Veranstaltung erforderlich ist – dazu gehören schallisolierte Dolmetschkabinen, Dolmetschpulte, Mikrofone, Sender, Empfänger, Kopfhörer, Verkabelung und Lautsprecher
- und das technische Personal, das den Transport, den Auf- und Abbau und die Betreuung der Anlagen vor Ort übernimmt.
6) Was ist, wenn es nur ein kurzes Meeting zu dolmetschen gibt?
Sie benötigen eine Simultanübersetzung für eine kurze Verhandlung vom Polnischen ins Französische? Manchmal handelt es sich bei einer Veranstaltung nur um eine kurze zweisprachige Besprechung im kleinen Kreis. In diesem Fall vereinbaren Sie mit dem Dolmetscher eine individuelle Lösung. Vergessen Sie dabei nicht, dass der Dolmetscher sowohl seine Vorbereitungszeit als auch Opportunitätskosten abdecken muss.
7) Was passiert, wenn die Veranstaltung abgesagt wird?
Sollte der Kunde den Auftrag stornieren, hat der Konferenzdolmetscher Anspruch auf ein Ausfallhonorar, das im Vorfeld vertraglich vereinbart wurde. Auch bereits entstandene Kosten, etwa nicht erstattungsfähige Reisekosten, muss der Auftraggeber in diesem Fall ersetzen.
Konferenzdolmetscher erstellen ein individuelles Angebot
Natürlich fallen nicht immer alle oben erwähnten Kostenpunkte an. Wer bei den genannten Kostenkomponenten unsicher ist, kann beruhigt sein: Professionelle Konferenzdolmetscher, wie sie auf aiic.de zu finden sind, werden je nach Anforderung stets die richtige Lösung anbieten und alle Faktoren im Blick haben » Mehr erfahren: Dolmetscher-Honorare
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